Aufgrund des stetig steigenden Ertragsdrucks bei Finanzinstituten steht die Industrialisierung von Prozessen und die Auslagerung von Nicht-Kernkompetenzen häufig im Fokus von Banken. Jedoch müssen Outsourcings äußerst gut geplant, durchgeführt und auch kontinuierlich überwacht werden.
Zahlreiche aufsichtsrechtliche Anforderungen wie z. B. DORA, §25a Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie aus den Regelungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk, AT 9 Outsourcing) müssen beachtet und eingehalten werden.
Sämtliche Prozesse vor, während und nach der Auslagerung müssen sorgfältig durchgeführt werden. Elementar ist hier vor allem die Risikoanalyse sowie der Outsourcing-Vertrag bzw. das Service-Level-Agreement (SLA).
Hier sollten zwingend mindestens die Themen wie Prüfungsrechte, Zugangs- und Zutrittsrechte, Weisungsrechte, Datenschutz, Bankgeheimnis, Vertragsbeendigung, Notfallkonzepte und Weiterverlagerungen (kaskadierende Outsourcings) geregelt werden.
Gerne unterstütze ich Sie mit meinem langjährigen Know-how in dieser komplexen Thematik.