Gemäß § 25a KWG sowie AT 5 Organisationsrichtlinien der aktuellen Mindest-anforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat jedes Institut sicherzustellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (z. B. Handbücher, Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen).

 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation obliegt der Geschäftsleitung. Der Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten ab. 

 

Erfüllt Ihr Organisationshandbuch oder Ihre schriftlich fixierte Ordnung diese Anforderungen? 

Sie haben eine Prozesslandkarte und Struktur für Ihr Institut? 
Ihre Dokumentation ist aktuell und vollständig? 
Sie haben Ihr “Internes Kontrollsystem” (IKS) dokumentiert? 
Und auch Ihre Individuelle Datenverarbeitung (IDV) entspricht den Erwartungen interner und externer Prüfer? 

 

Gerne unterstütze ich Sie mit meinem langjährigen Know-how bei der Ist-Analyse (Check der bestehenden Dokumente), beim Aufbau bzw. der Restrukturierung der Werke, der Aktualisierung und Pflege sowie der Anleitung bzw. Schulung der Mitarbeiter Ihres Hauses zur kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung.