Da dies in der Regel nicht möglich ist, stellt diese Aussage keine wirkliche Alternative dar. 


Die wachsende Anzahl aufsichtsrechtlicher Themen, wie z. B. MiFID II, Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Internes Kontrollsystem (IKS), Geldwäschegesetz (GwG) stellen Banken vor stets neue Herausforderungen. 

 

Ebenso gewinnt das Thema Datenschutz, in Zeiten zunehmender Digitalisierung Ihrer Daten, kontinuierlich an Bedeutung.

 

Das Recht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung ist nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht und ist mit der höchsten Aufmerksamkeit zu beachten.

 

Dieses ist in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) manifestiert sowie in Luxemburg im Luxemburger Datenschutzgesetz geregelt.

 

Über die gemäß §4f(2) BDSG erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfüge ich sowie auch über die Zulassung der Nationalen Kommission für den Datenschutz als externe Datenschutzbeauftragte für die Ausübung dieser Funktion in Luxemburg. 

DEKRA Zertifikat BDSG
Zertifikat_Datenschutz_DEKRA_2018.pdf
PDF-Dokument [550.8 KB]
Zulassung Luxemburger Datenschutzkommission
Zulassung CNPD Externe Datenschutzbeauft[...]
PDF-Dokument [493.3 KB]

Sie sind mit Ihrem Unternehmen in Luxemburg und in Deutschland aktiv?

 

Und Sie haben bis dato zwei externe Datenschutzbeauftragte?

 

Und Sie würden lieber die Beratung und auch die Verantwortung "aus einer Hand" bevorzugen?

 

Dann freue ich mich, Sie von meinen Qualitäten überzeugen zu dürfen.